kurz & knapp
+ Ob großer oder kleiner Träger, die Aufgaben im Arbeitsschutz sind identisch
+ Sicherheitsbeauftragte oder Beschäftigte können Aufgaben übernehmen, die Verantwortung bleibt bei der Leitung
+ Unterstützung durch externe Fachkräfte, Netzwerke und Infos der Unfallversicherungsträger nutzen
Die Spielplatzgeräte auf dem Außengelände und alle Elektrogeräte müssen wieder überprüft werden, die Beschäftigten benötigen eine Auffrischung in Erster Hilfe und die neue Kollegin eine Erstunterweisung zum Infektionsschutz und zur Händehygiene. Geht es darum, das Arbeiten, Lernen und Spielen in der Kita sicher und gesund zu gestalten, sind das nur einige der Aspekte, die eine Kitaleitung auf dem Schirm haben muss. Durch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, damit die Beschäftigten in seinem Unternehmen sicher und gesund arbeiten können. Im Falle von Kitas ist der Arbeitgeber der Träger und neben den Beschäftigten müssen natürlich auch immer die Kinder in die Überlegungen einbezogen werden. Der Träger bleibt zwar in der Gesamtverantwortung, in der Regel wird er aber die Durchführung von einem großen Teil der Maßnahmen auf die Kitaleitung übertragen.
Größere Kitas im Vorteil
„Kitas, die zu einem großen Träger gehören, sind meist im Vorteil im Vergleich zu jenen von ganz kleinen Trägern, etwa Elterninitiativen“, sagt Annette Kuhlig, Präventionsexpertin bei der Unfallkasse Berlin. Bei den großen Trägern seien viele Abläufe standardisiert und gut organisiert. Prüfungen (z. B. von elektrischen Betriebsmitteln, Spielgeräten, Brandschutz) und auch die Behebung von baulichen Mängeln erfolgen in der Regel zentral durch den Träger oder durch externe Firmen. Auch die Leistungen betriebsärztlicher Dienste und von Fachkräften für Arbeitssicherheit werden meist zentral für alle Einrichtungen eingekauft. „Die Kitaleitung kann sich eigentlich darauf verlassen, dass diese Strukturen funktionieren“, so Kuhlig. Außerdem können die Einrichtungen großer Träger oft über das interne Intranet auf fertige Unterweisungsmaterialien zugreifen oder bekommen diese als analogen Ordner zur Verfügung gestellt. „Kleine Kitas müssen sich diese Inhalte selbst zusammensuchen und diese Dinge eigenständig mit ihrem Vorstand organisieren.“ Hilfreich seien dabei die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und, der Austausch mit anderen Kitas, etwa in einrichtungsübergreifenden Leitungsrunden. „Aber auch die Branchenregel Kindertageseinrichtung bietet einen Überblick über mögliche Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen im Kita-Alltag“, so die Expertin. „Hier und auch auf den Internetseiten der Unfallkassen und der BGW findet man viele wesentliche Informationen und kann sich gut daran orientieren. Zudem werden Seminare für Kitaleitungen zu diesem Thema angeboten.“
Leitungen können delegieren
Eine gute Unterstützung für die Kitaleitungen sind ihre Stellvertretungen. Sie sichern die Abläufe in Abwesenheit der Leitung, müssen also gut eingebunden und informiert sein. Geht es darum, Sicherheit und Gesundheit in der Kita zu koordinieren, können sie auch bestimmte Bereiche wie zum Beispiel die Organisation der Ersten Hilfe komplett übernehmen. „Trotzdem muss die Leiterin kontrollieren, ob alles läuft“, schränkt Kuhlig ein. Leitungen können bestimmte Aufgaben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter delegieren, die sich durch gezielte Schulungen Fachwissen angeeignet haben. So kann der Sicherheitsbeauftragte zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen oder bestimmte Unterweisungen durchführen. Kuhlig betont: „Es ist dabei wichtig zu wissen, dass Sicherheitsbeauftragte zwar Aufgaben übernehmen können, sie sind aber nicht verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit.“ Manche Themenfelder erfordern jedoch gezieltes Fachwissen. Immer dann, wenn es um spezifische Themen wie etwa Infektionsschutz, Brandschutz oder Schutz vor UV-Strahlung geht, sollten externe Fachkräfte (Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit) hinzugezogen werden. Auch wenn die Kitaleitung Aufgaben delegiert: Sie muss sicherstellen, dass die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden – auch bei Personalmangel.
Wenn die Kitaleitung Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit nicht als Zusatzaufgabe wahrnimmt, sondern das Potenzial erkennt, kann sie gemeinsam mit dem Träger und den Beschäftigten viel Gutes für alle in der Einrichtung bewirken.
Diese Basisinformation zu Sicherheit und Gesundheit in Kita können Sie bequem über unsere Webseite herunterladen:
www.kinderkinder.dguv.de/basisinfo
• Branchenregel Kindertageseinrichtung
• DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
• Flyer „Kleine KiTa – aber sicher“
































