Kitas müssen sicherstellen, dass pro Gruppe mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung steht (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Empfehlenswert ist es aber, dass sich jede pädagogische Fachkraft das Wissen aneignet und alle zwei Jahre auffrischt. Dafür gibt es den Ausbildungskurs „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ (neun Unterrichtseinheiten á 45 Minuten).
Die Kostenübernahme ist bundeslandspezifisch geregelt und muss in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragt werden. Ansprechpersonen sind hier zu finden: DGUV – FB EH – Mitgliedsunternehmen – Kostenübernahme.
Im Normalfall übernehmen die zuständigen Unfallkassen die Kosten. Es gibt Ausnahmen: Wenn sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten einer Kita beispielsweise bei der BGW versichert sind (in der Regel bei Betriebs-Kindertagesstätten), gilt diese Regelung nicht. Für diese Gruppe zahlt die BGW die Schulung.
Bedingung für die Kostenübernahme: Die Kurse müssen von zugelassenen Anbietern wie zum Beispiel DRK, Malteser, Johanniter, ASB oder geeigneten privaten Ausbildungsstellen durchgeführt werden. Eine Liste dieser sogenannten ermächtigten Ausbildungsstellen ist im Internet abrufbar: www.bg-qseh.de.
So läuft ein Erste-Hilfe-Kurs ab: Zur Reportage































